Eine Immobilienbewertung bei einer Erbschaft ist wichtig, um den aktuell geltenden Verkehrswert zu ermitteln. Doch welche Punkte gibt es in diesem Zusammenhang zu beachten und gibt es Sonderregelungen, etwa im Falle einer Erbengemeinschaft? Im Folgenden erfahren Sie mehr über die Bewertung einer Immobilie im Zuge einer Erbschaft.
Immobilie geerbt? Was nun?
Der Wert der geerbten Immobilie gibt einen ersten Anhaltspunkt dafür, was mit dem Besitz in Zukunft geschehen soll. So sind beispielsweise nicht alle Erbobjekte prinzipiell dafür geeignet, das Erbe anzunehmen. Gerade bei sanierungsbedürftigen Immobilien kann sich dies im Nachhinein als eine sehr kostspielige Angelegenheit entpuppen. Dringend davon abzuraten ist, die Immobilienbewertung als Laie selber vorzunehmen. So erhöht sich das Risiko für finanzielle Fehlkalkulationen, die sich dann negativ auf das eigene Kapital auswirken.
Besser ist es, die Immobilienbewertung einem erfahrenen Immobiliensachverständigen zu überlassen. Dieser übernimmt die Erstellung eines professionellen, aussagekräftigen Gutachtens.
Erbengemeinschaft – Warum der Immobiliennachlass aufgeteilt werden muss
In vielen Fällen ist bei einem Erbfall nicht nur ein Erbe da. So bildet sich eine Erbengemeinschaft, welche gemeinsam darüber entscheidet, wie mit der geerbten Immobilie weiter verfahren werden soll. So gibt es in diesem Bereich mehrere Möglichkeiten:
- die Immobilie bleibt weiterhin im Besitz der Erbengemeinschaft
- sie wird veräussert
- ein Erbe übernimmt sie – dann müssen die anderen Erben der Erbengemeinschaft ausgezahlt werden
Für alle oben genannten Fälle ist es ebenfalls wichtig, eine fundierte, professionelle Immobilienbewertung vornehmen zu lassen. Basierend auf dem ermittelten Wert lassen sich dann die einzelnen Anteile für die beteiligten Erben oder der mögliche Verkaufspreis errechnen.