KENSINGTON Zürcher Oberland / News / Tipps, um erfolgreich eine Immobilie zu verkaufen
Teil 1

Tipps, um erfolgreich eine Immobilie zu verkaufen
Teil 1

Gewinnbringend eine Immobilie in der Schweiz zu verkaufen ist gar nicht so einfach, wie man vielleicht annehmen könnte. Dies gilt besonders dann, wenn Sie keine Kenntnisse in Sachen Immobilienverkauf haben und sich auch nicht mit den aktuellen Preisen auskennen. Dann besteht das Risiko, dass Sie einen falschen Preis für Ihre Immobilie erheben oder das Objekt nicht richtig präsentieren.

Mit den nachfolgenden Tipps steigern Sie Ihre Chancen, Immobilien richtig und mit Gewinn zu verkaufen. Tipp 2 erfolgt nächste Woche.

Tipp: Was muss vor dem Immobilienverkauf beachtet werden?


Lassen Sie Ihre Immobilie bewerten! Nur so kennen Sie Marktwert!
Viele verschiedene Faktoren spielen beim Marktwert von Immobilien eine Rolle. Dazu zählen der Zustand des Objekts, die aktuelle Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt und das Baujahr. Auch die Lage spielt natürlich eine Rolle. So liegen die Immobilienpreise in ländlichen Gebieten meist etwas niedriger als in städtischen Ballungsgebieten, wie etwa Zürich oder Bern.

Der ideale Zeitpunkt, um Immobilien in der Schweiz zu verkaufen, ist, wenn die Zinsen sich auf einem niedrigen Niveau bewegen und die Preise für Häuser und Co. hoch sind. Dann treffen zwei günstige Faktoren aufeinander, denn durch das niedrige Zinsniveau steigt das Interesse bei potenziellen Käufern. Treffen Sie eine überstürzte Verkaufsentscheidung, so besteht das Risiko, dass Sie Ihre Immobilie unter Wert verkaufen.

Holen Sie in jedem Fall Vergleichsangebote an, um einen realistischen Marktwert zu ermitteln. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie bei uns unter dem Oberbegriff Wertermittlung.

Klären Sie die Eigentumsverhältnisse!
Wichtig ist es, dass Sie die genauen Eigentumsverhältnisse kennen, bevor Sie Ihre Immobilien verkaufen. Dies gilt besonders dann, wenn es mehrere Eigentümer gibt. Das kann bei Ehepaaren, aber auch bei einer Erbengemeinschaft der Fall sein. Kommt es dann zu einem Verkauf, wird der erzielte Preis auf die Eigentümer entsprechend der vorherigen Anteile ausgezahlt.

Haben Dritte Rechte an Ihrem Grundstück?
In manchen Fällen besteht auch die Möglichkeit, dass Dritte noch Rechte an Ihrem Grundstück haben oder vor einem Verkauf gefragt werden müssen. Dies gilt beispielsweise dann, wenn eine Grundschuld eingetragen ist oder eine Hypothek auf dem  Gebäude lastet. Falls Sie sich nicht sicher sind, wie das im Falle Ihrer Immobilie aussieht, können Sie sich im zuständigen Grundbuchamt den Grundbuchauszug zeigen lassen.

Gibt es ein Vorkaufsrecht oder Wohnrecht?
Sollten Dritte ein Vorkaufsrecht haben, so lässt sich dies ebenfalls mit einem Blick ins Grundbuch feststellen. Nachteil daran ist, dass dieses Vorkaufsrecht das Interesse von potenziellen Käufern schmälert. Auch der Verkaufspreis reduziert sich dadurch unter Umständen. Doch was besagt ein Vorkaufsrecht überhaupt?

Durch das Vorkaufsrecht hat derjenige, der im Grundbuch vermerkt ist, das Recht, besagte Immobilie zu den exakt gleichen Vertragsbedingungen wie ein anderer Interessent zu kaufen. Vorkaufsrechte haben aber nicht nur Personen, sondern auch die jeweils zuständige Gemeinde.

Eine weitere Minderung des Preises führt ein eingetragenes Wohnrecht mit sich. Dies räumt einer anderen Person lebenslang das Recht ein, die Immobilie oder nur einen Teil davon zu nutzen. Diese Punkte sollten also geklärt werden, bevor Sie sich für den Immobilienverkauf entscheiden.

Was Sie vor dem Immobilienverkauf tun müssen – Zusammenfassung:

  • Ermitteln Sie den Wert Ihrer Immobilie (Bewertung)
  • Feststellung der Eigentumsverhältnisse
  • Liegen Rechte von Dritten vor?
  • Besteht ein Vorkaufsrecht oder gibt es ein Wohnrecht?

 

Wir helfen Ihnen garantiert 100% weiter!

Büro Pfäffikon

Tunnelstrasse 1
CH – 8330 Pfäffikon (ZH)

Tel: +41 44 951 22 88
Mail: kzo@kensington-international.com

Wir sind international für Sie vertreten!