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KENSINGTON Expertenwissen: aktuelle Urteile im Mietrecht

Als Kunde von KENSINGTON München erhalten Sie hier exklusiv wertvolle Tipps zu rechtlichen Fragen rund um das Thema Immobilien.

Unser Kooperationspartner, Rechtsanwalt Dr. Florian Ponholzer, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Steuerrecht bei der Kanzlei Kormaier & Partner, informiert heute über aktuelle Rechtsprechungen im Bereich Mietrecht:

1. Amtsgericht München, Urteil vom 18.07.2018 – 416 C 5897/18:

Durch das Amtsgericht München wurde festgestellt, dass der Vermieter ohne vorherige Abmahnung zur sofortigen Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses berechtigt ist, wenn die Mietwohnung so stark vermüllt ist, dass es bereits zu Substanzschäden am Mietobjekt gekommen ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Beklagte legte gegen das Urteil Berufung ein.

2. Landgericht München II, Urteil vom 16.10.2018 – Az. 12 S 2337/18:

Durch das Landgericht München II wurde feststellt, dass die Lage von in einem Mieterhöhungsverlangen zur Begründung herangezogenen Vergleichswohnungen so genau beschrieben werden muss, dass es dem Mieter möglich ist, die Vergleichswohnungen zweifelsfrei zu identifizieren und aufzusuchen. Unklarheiten bei der Beschreibung der Lage der Vergleichswohnungen gehen zu Lasten des Vermieters. Nachdem das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters obige Voraussetzungen nicht erfüllte, waren das Mieterhöhungsverlangen sowie die darauf gestützte Klage gegen den Mieter auf Zustimmung zur Mieterhöhung unzulässig.

3. Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.08.2018 – VIII ZR 186/17:

Der Vermieter ist gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB dazu berechtigt, das Mietverhältnis wegen Eigenbedarf zu kündigen, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Durch den BGH wurde nunmehr feststellt, dass auch die beabsichtigte Nutzung einer Wohnung durch den Vermieter als Ferien- und Zweitwohnung, selbst in sehr eingeschränktem zeitlichen Umfang, eine Wohnraumnutzung im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB darstellt und demnach eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigen kann.

4. Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.10.2018 – Az. VIII ZR 97/17:

Wird durch einen gewerblichen Vermieter gegenüber einem Wohnungsmieter eine Zustimmung zur Mieterhöhung verlangt und stimmt der Mieter der Mieterhöhung zu, steht dem Mieter kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Mieter hat damit keine Möglichkeit, sich von seiner Zustimmungserklärung zu lösen.

Herausgeber:
Rechtsanwalt Dr. Florian Ponholzer, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Steuerrecht, Kanzlei Kormaier & Partner, Bahnhofstr. 34, 82152 Planegg
www.kormaierundpartner.de

Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der oben stehenden Ausführungen.

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